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Kathleen Schröter

Die Bezirke der DDR und die bildende Kunst

Eine Verwaltungsreform im Juli 1952 löste die 1945 durch die Sowjetische Militäradministration geschaffenen fünf Länder der DDR als Verwaltungseinheiten auf und ersetzte sie durch 14 Bezirke. Sie bildeten die mittlere Ebene der staatlichen Verwaltung und untergliederten sich weiter in Land- und Stadtkreise. Ost-Berlin, das keinem Land angehört hatte, wurde nach der Verwaltungsreform zunehmend einem Bezirk angenähert und bekam am 07. September 1961 schließlich vom Staatsrat der DDR die Funktion eines Bezirkes übertragen.

Die Verwaltungsreform bewirkte eine Zentralisierung und erleichterte die Anleitung und Kontrolle des Staatsapparates durch die SED. Die obersten Staatsorgane eines Bezirks bildeten der Bezirkstag[i] und der Bezirksrat. Letzterer war das entscheidende Verwaltungsorgan, seine höchsten Mitglieder (der Vorsitzende, sein Stellvertreter und sein Sekretär) wurden durch den Bezirkstag aus seiner Mitte gewählt. Mit seinen verschiedenen Fachabteilungen war der Bezirksrat sowohl dem Ministerrat der DDR als auch den einzelnen Fachministerien unterstellt. Die Räte eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt waren wiederum dem jeweiligen Rat des Bezirkes nachgeordnet.[ii]

Die neuen Bundesländer und die fünf Länder der frühen DDR im Vergleich (die nach dem Zweiten Weltkrieg 1945-47 gebildeten ostdeutschen Ländergrenzen sind grau, die Grenzen der neuen Bundesländer von 1990 sind rot) (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_(DDR) , Autor: Wiki-vr, corrected by Kirk, Stand: 12.04.2012)

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Die Bezirke der DDR (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Bezirk_(DDR) , Autor: Algos, Stand: 12.04.2012)

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Unter dem Vorsitz der jeweiligen Abteilungsleiter für Kunst und kulturelle Massenarbeit der Räte der Bezirke standen die bezirklichen Auftrags-und Prämienkommissionen, beauftragt mit der Auftragsvergabe von Kunstwerken. Ursprünglich waren sie in der Aufgabenstellung für die Räte der Bezirke 1952 nicht vorgesehen, wurden jedoch auch ohne rechtliche Grundlage in den folgenden Jahren in sämtlichen Bezirken gebildet.[iii] Sie trugen dort unterschiedliche Bezeichnungen, waren jeweils anders zusammengesetzt und arbeiten auch nach abweichenden Gesichtspunkten. Über ihr Zustandekommen, ihre Zusammensetzung, ihre Arbeitsweise und den Grad ihres Einflusses können daher an dieser Stelle keine verallgemeinernden Aussagen getroffen werden.[iv] Vermutlich waren in der Zusammenstellung oftmals die Bezirksleitungen des Verbands Bildender Künstler (VBK) einbezogen, so dass in den Kommissionen häufig auch Künstler vertreten waren.[v] In den ersten Jahren lag ihr Zuständigkeitsbereich zumeist auf architekturbezogener Kunst.[vi]

In einer Dezentralisierungswelle von 1957 wurden die Bezirke aufgewertet und damit auch die Bezirkskommissionen gegenüber der Zentralen Auftragskommission deutlich gestärkt. Sie erhielten eine größere Entscheidungsbefugnis, und die Vergabe der künstlerischen Aufträge jenseits von Bauaufgaben gehörte nun ebenfalls zu ihren Aufgaben.[vii] Zeitgleich wurde die Arbeit der Auftragskommissionen nach der Kulturkonferenz der SED im Oktober 1957 einer Analyse durch die Bezirksverwaltungen unterzogen, die unter anderem eine Stärkung des Einflusses der ‚Arbeiterklasse‘ zur Folge hatte: Vertreter der arbeitenden Bevölkerung wurden nun als Mitglieder in die Kommissionen berufen.[viii] Die den Auftragskommissionen zugedachte politische Funktion wird besonders in der Analyse über die Ankaufs- und Auftragspolitik des Bezirkes Halle im Jahr 1958 deutlich, dort hieß es:

„Jede Auftragskommission, jeder künstlerische Beirat bei den Räten der Bezirke muss als staatliches Organ mit allen Kräften dazu beitragen, unsere ideologische Offensive auch an der Front der bildenden Kunst voll zu entfalten. Sie muss aktiv eingreifen in die Auseinandersetzungen mit den feindlichen bürgerlich-imperialistischen Ideologien. Ihre besondere Rolle gegenüber den bildenden Künstlern besteht darin, als Auftraggeber nicht die sozialen Interessen einzelner Kollegen, sondern die Interessen des Arbeiter- und Bauern-Staates wahrzunehmen.“[ix]

Die Kulturabteilungen der Bezirksräte verstanden sich nun als die wichtigsten Auftraggeber für die jeweils in ihrem Bezirk lebenden bildenden Künstler, sofern diese über eine Mitgliedschaft im VBK verfügten.[x] Dafür erhielten sie ab 1957 Mittel vom Kulturfonds der DDR[xi], die allerdings nur einen geringen Prozentsatz seines Gesamthaushaltes ausmachten.[xii] Dennoch verfügten die Bezirksräte über beträchtliche Geldmittel für die bildende Kunst. Dies lag unter anderem an einer Anordnung vom August 1952, nach der ein bis zwei Prozent der Plansumme für neue Verwaltungsbauten der künstlerischen Ausgestaltung zugute kommen musste. Die Bezirkskommissionen waren für die dafür erforderlichen Auftragsvergaben verantwortlich. Im Jahr 1959 verfügten sie allein deshalb über zweieinhalb Millionen Mark, die den etwa 341.000,– Mark des Kulturfonds und anderer Träger gegenüberstanden.[xiii] Die Verwaltung bestimmte dabei die Verteilung der Gelder, während sich die Auftragskommissionen mit den künstlerischen Entwürfen auseinandersetzten.

Um die Verwendung der Mittel vom Kulturfonds bei den Räten der einzelnen Bezirke „nach einheitlichen Gesichtspunkten zu sichern“, wurde ihnen 1962 vom Ministerium für Kultur „Anweisung erteilt“[xiv] für die Auftragsvergabe, für Ankäufe und für die Durchführung von Ausstellungen. Detailliert wird darin das Auftragsprozedere beschrieben, in dem die Bezirksräte unter Einbeziehung des VBK als eine Art Mittler zwischen „gesellschaftlichen Auftraggebern“[xv] und den Künstlern als Auftragnehmern fungierten. Ankäufe sollten „orientierend im Sinne unserer sozialistischen Politik sein“, einen Verwendungszweck haben und konnten auf „begründeten Antrag gesellschaftlicher Organisationen, sozialistischer Betriebe, staatlicher Einrichtungen, wie Institute, Museen usw. erfolgen, wenn bei ihnen keine eigenen Mittel dafür vorhanden sind.“[xvi] Auch Bezirksausstellungen sowie Ausstellungen von Betrieben, Kulturhäusern, Ferienzentren usw., wurden mit Mitteln des Kulturfonds unterstützt, nur in Ausnahmefällen – „bei besonderer kulturpolitischer Bedeutung“ [xvii] – wurden Ausstellungen von Museen gefördert.

Da trotz aller Appelle die Betriebe zu Beginn der 1960er Jahre immer noch selten als selbstständige Auftraggeber fungierten, wurden sie zunehmend über die Bezirks- und Kreisvorstände des FDGBs sowie einzelner Betriebsgewerkschaftsleitungen dazu mobilisiert. Die Auftragskommissionen verloren damit an Einfluss, umso mehr, als ab Mitte der 1960er Jahre in den Bezirken eigene Beiräte für Architektur und bildende Kunst entstanden, die mit Fachpersonal besetzt waren.[xviii] Um die zunehmende Arbeit der Kulturabteilungen der Bezirksräte bewältigen zu können, wurden schließlich seit den 1970er Jahren „schrittweise spezielle Einrichtungen für bildende und architekturbezogene Kunst (getrennt oder gemeinsam) als nachgeordnete Einrichtung der Räte der Bezirke gegründet wie Büros oder Zentren für Bildende Kunst.“[xix] Sie waren mit der Abwicklung der ‚gesellschaftlichen Auftraggebung‘ beauftragt und mit dem Ankauf von Kunstwerken und der Betreuung bzw. dem ‚Vertrieb‘ der durch Aufträge und Ankäufe entstandenen Kunstsammlungen. Die Kunstwerke wurden als Leihgaben, Übereignungen oder als vom Bezirksrat zusammengestellte Ausstellungen an staatliche Institutionen, Organisationen, Betriebe, kulturelle Einrichtungen usw. übergeben. Darüber hinaus unterhielten sie Ateliers, Spezialwerkstätten und Erholungsheime für Künstler, vermittelten Studienaufenthalte in Betrieben und Kombinaten, schufen Verbindungen zwischen den Künstlern und staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen wie Kulturhäusern und Museen und schlossen Förder- und Entwicklungsverträge mit Künstlern ab.[xx] Die weiter existierenden Auftrags- und Ankaufskommissionen konnten nur noch Vorschläge unterbreiten und Empfehlungen abgeben, die Entscheidungsbefugnis lag jedoch bei den Mitarbeitern der Kulturverwaltungen. Diese zeichneten sich inzwischen durch fachliche Qualifikation aus, der politische Kulturfunktionär war seit Beginn der 1970er Jahre durch den wissenschaftlich ausgebildeten Kunstfunktionär ersetzt worden. Damit kam es allmählich zu einer Entpolitisierung des Auftragswesens, künstlerische wie soziale Aspekte der Künstlerförderung gewannen nun an Gewicht.[xxi] Die Zentren und Büros für bildende Kunst lösten dabei nach und nach die Parteien, Betriebe und Massenorganisationen als Hauptauftraggeber ab. Anfang der 1980er Jahre wurden über sie 75 Prozent des gesamten Auftrag- und Ankaufvolumens in der DDR getätigt, jährlich wurden dafür in den Räten der Bezirke Finanzmittel von ca. 25 Millionen Mark ausgegeben.[xxii]

Der Bezirk Dresden und die bildende Kunst

In Sachsen existierte bereits seit Oktober 1948 eine ‚Auftragskommission für künstlerische Arbeiten im Lande Sachsen‘ unter der Leitung des Künstlers Gert Caden. Als ein Fachgremium von engagierten Künstlern und Kunstinteressierten organisierte sie unter anderem Aufträge und Patenschaften mit Betrieben. Diese Kommission, die sich aus eigenem Antrieb für die Belange von Künstlern eingesetzt hatte, wurde 1951 auf Initiative der SED-Landesleitung aufgelöst und unter Anleitung der Hauptabteilung Kunst und Literatur im sächsischen Volksbildungsministerium neu zusammengestellt. [xxiii] Danach war die Auftragskommission nun zuständig für die „Entwicklung einer fortschrittlichen realistischen Kunst“, wobei die „Auftragserteilung mit gebundenen Themen“ als das „wesentliche[] Mittel“ der „konkrete[n] Förderungsmaßnahmen“[xxiv] genannt wurde. Neben Künstlern saßen nun je ein Vertreter des SED-Landesvorstandes, des FDGB, der FDJ, der Nationalen Front und des Kulturbundes in der Kommission, die staatliche Verwaltung übernahm die Kommissionleitung.[xxv]

Im Zuge der eingangs genannten Verwaltungsreform konstituierte sich am 04.08.1952 der Bezirkstag Dresden; sein Sitz war die Bezirkshauptstadt Dresden.[xxvi] 1954 wurden hier für die Kreise Meißen, Bautzen und Görlitz, in denen besonders viele Künstler lebten, sogenannte Gebietsauftragskommissionen gebildet.[xxvii] Die nach der Kulturkonferenz der SED im Oktober 1957 durchgeführten Analysen der Arbeit der Auftragskommissionen hatten auch für den Rat des Bezirkes Dresden Folgen, auch hier sollten die Arbeiter ein größeres Gewicht erhalten. In der neu zusammengestellten, 30-köpfigen Kommission saßen nun „elf Produktionsarbeiter und Vertreter von großen Industriebetrieben sowie Funktionäre der gesellschaftlichen Massenorganisationen. Die Mehrheit der Künstler war damit gebrochen.“[xxviii] Die Kommission übte zudem nicht mehr länger eine vermittelnde Funktion zwischen Künstler und Auftraggeber aus, sondern übernahm selbst die Aufgabe des Auftraggebers. 1959 erstellte der Bezirk Dresden dafür zum ersten Mal einen umfangreichen Auftrags- und Ankaufsplan mit Themenschwerpunkten.[xxix]

Der Anfang der 1970er Jahre einsetzende Spezialisierungsprozess in den Kulturabteilungen der Räte der Bezirke fand auch im Bezirk Dresden statt. Im Oktober 1974 begann das Sekretariat für Kunstausstellungen (SfK) des Bezirkes Dresden als Bindeglied zwischen den staatlichen Organen und dem VBK des Bezirkes Dresden seine Arbeit. Das SfK koordinierte, plante und konzipierte Kunstausstellungen im Bezirk Dresden und darüber hinaus bis ins Ausland, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem VBK und einzelnen Museen.[xxx] Daneben leitete das SfK die Räte der Kreise an, beriet einzelne Ausstellungsträger, Klub- und Kulturhäuser sowie kulturelle Einrichtungen in Betrieben und Verbänden. Auch die Unterstützung der Abteilung Kultur bei der Abwicklung von Auftragsvergaben gehörte in seinen Zuständigkeitsbereich.[xxxi]

Zum 01. Juli 1982 wurde das SfK in ein Büro für Bildende Kunst (BBK) überführt, das als nachgeordnete Einrichtung der Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes Dresden unter der Leitung von Gert Pinzer[xxxii] ebenfalls eine Reihe von komplexen Aufgaben zu bewältigen hatte. Von der durch das Ratsmitglied für Kultur berufenen Auftrags- und Ankaufskommission beraten[xxxiii], fungierte das BBK als Auftraggeber, kaufte Kunstwerke an, schloss Förder- und Entwicklungsverträge mit Künstlern ab und betreute den so zusammengetragenen Kunstbestand aus Gemälden, Grafiken und Plastiken.[xxxiv] Um diesen einer möglichst großen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, stellte das BBK zu verschiedenen Themen Ausstellungen zusammen und bot sie Betrieben, Kulturhäusern, Bildungseinrichtungen und anderen Nutzern kostenlos an[xxxv] und gab zusätzlich Publikationen heraus. Ein Teil der Werke wurde zudem öffentlichen Einrichtungen als Leihgabe angeboten oder diesen übereignet. Besonders Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens profitierten von dieser staatlichen Kunstförderung. Die Gemäldegalerie Neue Meister bekam (zumeist auf ihre Anfrage hin) immerhin 110 Bilder vom Rat des Bezirkes Dresden übereignet, knapp 20 Prozent des bis 1990 aufgebauten Bestandes mit Kunst aus der DDR. Das BBK strebte zudem eine Übersicht der künstlerischen Nachlässe im Bezirk an und beriet die Erben und Nachlassverwalter.[xxxvi] Es existierte bis zum 31. Dezember 1990, anschließend übernahm der Kunstfonds der Landesregierung Sachsen, 1992 umbenannt in den Kunstfonds des Freistaates Sachsen als Nachfolgeinstitution die Zuständigkeit für die in den Inventaren des BBK geführten Kunstwerke.[xxxvii]

Anmerkungen

[i] Der Bezirkstag wurde über die Einheitsliste der ‚Nationalen Front des demokratischen Deutschland‘, ab 1973 ‚Nationale Front der Deutschen Demokratischen Republik‘, gewählt, einem Zusammenschluss der Parteien- und Massenorganisationen in der DDR, der die Vormachtstellung der SED sicherte. In Ost-Berlin war der Magistrat das oberste Organ.

[ii] Vgl. Weber, Hermann: Die DDR 1949-1990. München 20125, S. 40; www.archiv.sachsen.de/archive/dresden/4686_3131343330.htm, letzter Zugriff: 12.04.2012, und Bekanntmachung des Beschlusses des Ministerrates über die Muster-Arbeitsordnung für die Räte der Bezirke, vom 10.03.1955, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 28, 02.04.1955, S. 245-247.

[iii] Vgl. Vierneisel, Beatrice: Ein Versuch, das ‚Auftragswesen’ der DDR auf dem Gebiet der bildenden Kunst zu erhellen, in: Dokumentationszentrum Kunst der DDR (Hrsg.): Volks eigene Bilder. Kunstbesitz der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Berlin 1999, S. 137-156, hier S. 144; Schütrumpf, Jörn: Die politischen Determinanten und die Herausbildung der organisatorischen Strukturen von Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR 1949-1963, in: Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 59-81, hier S. 68.

[iv] Vgl. Lüttich, Jürgen; Scheel, Joachim; Salchow, Claudia: Funktionen, Mechanismen und Subjekte im gesellschaftlichen Auftragswesen der DDR zwischen 1970 und 1990. Malerei, Graphik und Kleinplastik, in: Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 85-129, hier S. 118.

[v] Vgl. Schütrumpf, 1999, wie Anm. 3, S. 68, 78.

[vi] Vgl. Schütrumpf, Jörn: Auftragspolitik in der DDR. In: Monika Flacke (Hrsg.): Auftrag: Kunst 1949-1990. Bildende Künstler in der DDR zwischen Ästhetik und Politik, Ausst.-Kat., München, Berlin 1995, S. 13-29, hier S. 28, Fußnote 66; Schönfeld, Martin: Vom Auftrag zur Vergesellschaftung des Künstlers. Strategien zu einer Neubestimmung der gesellschaftlichen Rolle des Künstlers in der DDR, in: Dokumentationszentrum Kunst der DDR (Hrsg.): Volks eigene Bilder. Kunstbesitz der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Berlin 1999, S. 67-89, hier S. 75.

[vii] Vgl. Schütrumpf, 1999, wie Anm. 3, S. 73; Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 75.

[viii] Vgl. Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 74f. Noch 1959 schätzte das ZK der SED die Mitglieder der Auftragskommissionen als Künstler ein, die „im Banne individualistischer, subjektiver Kunstauffassungen und dekadenter Kunsttheorien“ standen. „Die Auftragskommissionen fällen subjektive, oft prinzipienlose Entscheidungen. Die Kommissionen bestehen in der Mehrheit aus Künstlern, die mit dem sozialistischen Aufbau nicht verbunden sind und modernistische Auffassungen vertreten.“ [Bericht der Kommission für Fragen der Kultur beim Politbüro über die Lage in der Malerei, November 1959. In: SAPMO, IV 2/9.06/178, Bl. 36, hier zit. nach: Schütrumpf, 1995, wie Anm. 6, S. 21.]

[ix] BArch, DR 2/ 5606, unpag., hier zit. nach: Reimer, Angelika: Organe der Macht 1945-1954. Von der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung bis zur Gründung des Ministeriums für Kultur, in: Feist, Günter; Gillen, Eckhart; Vierneisel, Beatrice: Kunstdokumentation SBZ/DDR, Köln 1996, S. 821-834, hier S. 832.

[x] Die Mitgliedschaft im VBK war eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe an der staatlichen Kunstförderung. Vgl. Mann, Bärbel: Auftragskunst zwischen politischem Diktat und künstlerischer Freizügigkeit, in: Feist, Günter; Gillen, Eckhart; Vierneisel, Beatrice: Kunstdokumentation SBZ/DDR, Köln 1996, S. 582-603, hie S. 590; Lüttich, Scheel, Salchow, 1999, wie Anm. 4, S. 103.

[xi] Vgl. Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 75. Aus Mitteln des Kulturfonds gingen 1957 an den Bezirk Dresden 60.000,– DM für Aufträge, 40.000,– DM für Ankäufe, an Leipzig 40.000,– DM für Aufträge und 20.000,– DM für Ankäufe, an Halle 30.000,– DM für Aufträge, 20.000,– DM für Ankäufe und an das Berliner Institut für Bildende Kunst 40.000,– DM für Aufträge. Vgl. Vierneisel, 1999, wie Anm. 3, S. 155, Fußnote 45. Sie zitiert hier aus einem Bericht von Heerklotz, 11.11.1957, in: BArch, DR 2/5606.

[xii] 1959 waren es beispielsweise nur 13 Prozent, die der Kulturfonds insgesamt für alle Bezirke zur Verfügung stellte, ein Großteil seiner Gelder ging an gesellschaftliche Organisationen [vgl. Schütrumpf, 1999, wie Anm. 3, S.77]. Das Statut des Kulturfonds von 1960 sprach immerhin von einem „wesentlichen Teil seiner Mittel“, das er „den örtlichen Organen der staatlichen Verwaltung […] zur Entfaltung und Förderung eines sozialistischen Kulturlebens“ zur Verfügung stelle [Anordnung über den Kulturfonds der Deutschen Demokratischen Republik vom 13.04.1960, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 32, 19.05.1960, S. 340-341, hier S. 341]. 1960 erhielt der Rat des Bezirkes Dresden für bildende Kunst 140.000,– DM, Leipzig 100.000,– DM, Halle 90.000,– DM. Die Gesamtsumme für bildende Kunst in den Bezirken betrug 520.000,– DM. Die Verteilung hing zusammen mit der Anzahl der bildenden Künstler in den jeweiligen Bezirken. Museen der einzelnen Bezirke wurden insgesamt mit 105.000,– DM bedacht, für Ausstellungen und Studienreisen der Künstler erhielten die Bezirke insgesamt 132.500,– DM [vgl. Vierneisel, 1999, wie Anm. 3, S. 145]. 1974 hieß es dann, dass die Abteilung Kultur der Räte der Bezirke „das eigene Aufkommen der Kulturabgabe“ zur direkten Verfügung sowie „weitere Mittel“ erhalten sollten. [Anordnung über das Statut des Kulturfonds der DDR vom 18.04.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 26, 04.06.1974, S. 266-267, hier S. 267].

[xiii] Vgl. Schütrumpf, 1999, wie Anm. 3, S. 68, 77.

[xiv] Beide Zitate aus der Anweisung über die Verwendung der Kulturfondsmittel für bildende Kunst in den örtlichen Staatsorganen, vom 25.01.1962, in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur, Nr. 3, 27.04.1962, S. 19-21, hier S. 20.

[xv] Aufträge konnten von den „örtlichen staatlichen Organen von Städten und Gemeinden, Massenorganisationen, sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft, staatlichen Instituten, Schulen, Kulturhäusern, Ausschüssen der Nationalen Front, den bewaffneten Organen usw.“ erteilt werden [ebd., S. 20].

[xvi] Ebd, S. 21.

[xvii] Ebd., S. 21.

[xviii] Vgl. Schönfeld, 1999, wie Anm. 5, S. 75; vgl. auch Lüttich, Scheel, Salchow, 1999, wie Anm. 4, S. 92.

[xix] Lüttich, Scheel, Salchow, 1999, wie Anm. 4, S. 92.

[xx] Förderverträge wurden mit Absolventen von Kunsthochschulen abgeschlossen, um ihnen den Übergang in die freiberufliche Praxis zu erleichtern. Sie konnten eine Laufzeit von bis zu drei Jahren haben, in denen der Absolvent ein monatliches Gehalt erhielt. Ein Entwicklungsvertrag konnte bis zu zwei Jahren laufen und sicherte dem Künstler ebenfalls ein monatliches Gehalt, damit er sich in dieser Zeit der umfassenden Bearbeitung eines komplexen Themas widmen konnte inklusive theoretischer Vorarbeiten und Studienreisen. Vgl. Mann, 1996, wie Anm. 10, S. 588f.; Lüttich, Scheel, Salchow, 1999, wie Anm. 4, S. 104f. und Anweisung über die Verwendung der Kulturfondsmittel für bildende Kunst in den örtlichen Staatsorganen vom 25.01.1962, in: Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur, Nr. 3, 27.04.1962, S. 19-21, hier S. 21 sowie Anordnung über den Einsatz von Absolventen der Hoch- und Fachschulen für bildende Kunst (Malerei, Grafik, Plastik) und die weitere umfassende Förderung junger Künstler, vom 01.02.1974, in: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 23, 23.05.1974, S. 241-242.

[xxi] Vgl. Lüttich, Scheel, Salchow, 1999, wie Anm. 4, S. 90ff., Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert: Editorial, in: Dies. (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 6-7, hier S. 7.

[xxii] Im Vergleich dazu verfügten die FDGB-Bezirksverbände in dieser Zeit insgesamt nur über ca. 20.000,– bis 50.000,– M jährlich. Vgl. Kaiser, Paul: Die Grenzen der Verständigung. Künstlerstrategien und individuelle Handlungsräume im staatlichen Auftragswesen der DDR, in: Kaiser, Paul; Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Enge und Vielfalt. Auftragskunst und Kunstförderung in der DDR, Hamburg 1999, S. 447-474, hier S. 461.

[xxiii] Die Tätigkeit von Gert Caden wurde in der Verwaltung des sächsischen Volksbildungsministeriums als „unzulänglich“ bezeichnet, in einer neu besetzten Kommission hingegen sah man ein Instrument zur Durchsetzung des auf der 5. Tagung des SED-Zentralkomitees beschlossenen „Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“, vgl. Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 74.

[xxiv] Aufstellung „Aufgaben der Auftragskommission“, 08.06.1951, in: HStA Dresden, MinVobi, Nr. 194, unpag., hier zit. nach: Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 74.

[xxv] Vgl. Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 74.

[xxvi] Vgl. www.archiv.sachsen.de/archive/dresden/4686_3131343330.htm, letzter Zugriff: 19.02.2012

[xxvii] Vgl. Schütrumpf, 1995, wie Anm. 6, S. 28, Fußnote 66. Er zitiert dort einen Bericht über die Arbeit der Auftragskommission des Bezirkes Dresden in den vergangenen zwei Jahren, 24.02.1955, in: HStA Dresden, Rat des Bezirkes Dresden, Nr. 6599, unpag.

[xxviii] Schönfeld, 1999, wie Anm. 6, S. 75.

[xxix] Vgl. ebd., S. 75. Er verweist hier auf den Entwurf Auftrags- und Ankaufsplan des Rates des Bezirkes Dresden für Werke der bildenden Kunst im Jahre 1959, 29.05.1959, in: HStA Dresden Bezirksrat Dresden, Nr. 6607, unpag.

[xxx] Auch an der Vorbereitung von Ausstellungen im Pretiosensaal des Dresdener Schlosses, im Glockenspielpavillon des Zwingers und im Albertinum war das SfK beteiligt. International einbezogen war das SfK erstmals 1975 bei einer gemeinsamen Ausstellung Dresdener und Leningrader Künstler mit dem Titel „Brüderlich verbunden“, die im Albertinum in Dresden und im Ausstellungszentrum am Newa-Ufer in Leningrad gezeigt wurde. Vgl. Zimmermann, Günter: Rückblick auf die Arbeit des Sekretariats für Kunstausstellungen des Bezirkes Dresden. In: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kunstpolitik, Heft 2, 1986, S. 2-5, hier S. 3.

[xxxi] Vgl. ebd., S. 2-5.

[xxxii] Gert Pinzer, geb. 1937 in Schlesien, Lehre als Buchdrucker in Dresden, Studium der Kunsterziehung und Lehramt Deutsch in Dresden, Tätigkeit als Lehrer, ab 1969 Mitarbeiter der SKD, zunächst als Leiter der Abteilung Museumspädagogik bis 30.11.1975, daneben auch als stellvertretender Leiter der Betriebsgewerkschaftsleitung, dann als Parteisekretär, 1977-1981 Mitarbeiter der Abteilung Kultur der Bezirksleitung der SED, parallel Fernstudium an der Parteihochschule der SED, Abschluss als Gesellschaftswissenschaftler mit einer Diplomarbeit über die Jugendarbeit an den SKD, 1982-1990 Leiter des Büros für Bildende Kunst beim Rat des Bezirkes Dresden. Die Lebensdaten sind dem Interview entnommen, das die Autorin mit Gert Pinzer am 18.04.2012 geführt habt. Seine Tätigkeit als Leiter der Abteilung Museumspädagogik ist auch in den Jahrbüchern der SKD belegt.

[xxxiii] Nach Aussage von Gert Pinzer trat diese Kommission aus mangelndem Interesse der Mitglieder nicht oft zusammen. Vgl. Interview der Autorin mit Gert Pinzer am 18.04.2012.

[xxxiv] Insgesamt wurden von 1956 bis 1982 ca. 3.000 Aufträge und Ankäufe von der Abteilung Kultur des Rat des Bezirkes Dresden getätigt, vgl. Wagler, Silke: Kontinuitäten im Fördern, Sammeln und Vermitteln zeitgenössischer Kunst: vom Sekretariat für Kunstausstellungen zum Kunstfonds des Freistaates Sachsen, in: Staatliche Kunstsammlungen Dresden (Hsrg.): Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Berichte, Beiträge 2010, Band 36, Dresden, Altenburg 2012, S. 226-237, hier S. 229.

[xxxv] Allein im Jahr 1984 waren „40 Kleinausstellung (max. 40 grafische Blätter pro Ausstellung)“ verliehen worden [Heinrich, Elisabeth: Über die Arbeit mit dem Grafikfundus – Verleih von Kleinausstellungen, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kunstpolitik, Heft 2, 1986, S. 41-46, hier S. 46]. Sie wurden vornehmlich in den Kulturhäusern und Ausstellungszentren, Heimatmuseen und Kulturbund-Galerien unterschiedlicher Städte gezeigt sowie in einzelnen Betrieben (z.B. VEB Cosid Coswig, VEB Schalterelektronik Oppach, Stahl- und Walzwerk Gröditz, VEB Schuhfabrik ‚Trumpf Seifhennersdorf, auch in Großbetrieben wie im VEB Pentacon, VEB Mikroelektronik, VEB Wohnungsbaukombinat-Plattenwerk Dresden und dem VEB Flugzeugwerft) als auch in gesellschaftlichen Einrichtungen wie dem Institut für Lehrerbildung Großenhain, der Ingenieurhochschule Dresden oder dem Jugendklub Prohlis. 1985 konnte das BBK dafür auf einen Fundus von 960 Blatt Original-Grafik zurückgreifen. Vgl. ebd., S. 44ff.; Heinrich, Elisabeth: Ausstellungsangebote aus dem Grafikfundus, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kunstpolitik, Heft 2, 1986, S. 48-69, hier S. 69.

[xxxvi] Zum BBK vgl. Pinzer, Gert: Das Büro für Bildende Kunst des Rates des Bezirkes Dresden, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kunstpolitik, Heft 2, 1986, .S. 6-8; www.archiv.sachsen.de/archive/dresden/4686_3131343330.htm und www.archiv.sachsen.de/archive/dresden/4692_3131343339.htm, letzter Zugriff: 19.02.2012; Schönfeld, 1999, wie Anm. 5, S. 76.

[xxxvii] Vgl. Wagler, 2012, wie Anm. 34, S. 229f.

 

Dieser Text ist innerhalb des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Bildatlas: Kunst in der DDR“ im Teilprojekt der Galerie Neue Meister/ Staatliche Kunstsammlungen Dresden entstanden. „Bildatlas: Kunst in der DDR“ war ein Gemeinschaftsprojekt der TU Dresden, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und dem Kunstarchiv Beeskow.

Zitierempfehlung: ​Kathleen Schröter: Die Bezirke der DDR und die bildende Kunst. Oktober 2012. In: Kunst in der DDR, URL: <https://www.bildatlas-ddr-kunst.de/knowledge/641>

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